1. Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme am Gewinnspiel des Porsche Zentrum Allgäu, Seitz Sportwagenzentrum GmbH, Georg-Krug-Straße 10, D-87437 Kempten (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) ist kostenlos und erfolgt ausschließlich online. Sie richtet sich nach diesen Teilnahmebedingungen.
2. Teilnahmeberechtigt
2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich.
2.2. Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel, sind Mitarbeiter des Porsche Zentrum Allgäu sowie der Seitz-Gruppe und deren Angehörige sowie alle Mitarbeiter, die mit der Erstellung oder Abwicklung des Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren und deren Angehörige.
2.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verdacht der Manipulation oder Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen ohne Angaben von Gründen von dem Gewinnspiel auszuschließen. Handelt es sich hierbei um den bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.
3. Teilnahme
3.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch Folgen bzw. Abonnieren der Facebook Seite des Porsche Zentrums Allgäu, Liken des Beitrags sowie das Kommentieren des Beitrags mit einem Bild vom teilnehmenden Fahrzeug. Durch das Liken sowie Kommentieren akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen.
3.2. Das Gewinnspiel beginnt am Samstag den 15.08.2020 und endet Samstag, 07.09.2020, 23:59 Uhr. Eine Teilnahme nach Teilnahmeschluss ist nicht mehr möglich. Nach Teilnahmeschluss erfolgte Likes und Kommentierungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
4. Gewinn, Benachrichtigung
4.1. Der Gewinner wird am 08.09.2020 unter allen Teilnehmern per Zufallsprinzip ausgelost. Er wird innerhalb von 24 Stunden via Facebook vom „PZMS Social Media Team“ benachrichtigt und um Bestätigung gebeten. Bestätigt der Gewinner die Annahme des Gewinns nicht innerhalb einer Frist von 2 Tag eingehend per E-Mail an birgit.katz@porsche-kempten.de, verfällt der Gewinn. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. unrichtige Adresse), ist der Veranstalter nicht verpflichtet die richtige Adresse ausfindig zu machen. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
4.2. Als Gewinn wird ein Startplatz für die Home Coming Ausfahrt vom 12. bis 13.09.2020 (Wert EUR 800,–) vergeben. Dies beinhaltet eine Übernachtung im Einzelzimmer im 4 Sterne Hotel Bergland in Sölden, Verpflegung während der gesamten Ausfahrt, Mautgebühren, Bahnfahrten und Museumsbesuche. Dem Gewinner wird kein Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Die Teilnahme an der Home Coming Ausfahrt erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Fahrzeug, mit dem der Gewinner den Beitrag kommentiert hat.
4.3. Nicht im Gewinn enthalten ist die Mitnahme einer Begleitperson. Eine solche Mitnahme im Doppelzimmer ist nur gegen Aufpreis von EUR 400,– möglich. Der Aufpreis ist selbst zu zahlen.
4.4. Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Der Gewinner kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall wird ein anderer Teilnehmer ermittelt. Hierzu werden bereits in der ersten Verlosung sogenannte Warteplätze ermittelt, die im Falle eines Gewinnverzichts nachrücken.
5. Foto und Filmaufnahmen
Der Veranstalter behält sich vor, Foto- und Filmaufnahmen, die im Rahmen des Gewinnspiels entstehen, sowohl online als auch offline (z.B. in Printform) zu veröffentlichen. Der Teilnehmer erklärt sich schon jetzt mit einer solchen Veröffentlichung der Foto- und Filmaufnahmen einverstanden.
5. Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Angaben von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden und die Teilnahmebedingungen anzupassen. Hieraus entstehen den Teilnehmern keine Ansprüche.
6. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird kein Schriftverkehr geführt. Das Gewinnspiel sowie die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Kempten im Allgäu.
7. Datenschutz
7.1. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen (personenbezogenen) Daten notwendig. Zur Gewinnbenachrichtigung können auch nach Ende des Gewinnspiels weitere persönliche Daten, wie bspw. Anschrift, abgefragt werden. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm angegebenen persönlichen Daten wahrheitsgemäß und richtig sind.
7.2. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels und zur Ausschüttung des Gewinns erhoben, gespeichert und genutzt.
7.3. Der Veranstalter ist berechtigt Fotos und Filmaufnahmen, die im Rahmen des Gewinnspiels entstehen und zugeschickt werden, sowohl online als auch offline (z.B. in Printform) zu veröffentlichen.
7.4. Im Falle eines Gewinns erklärt sich der Gewinner zudem mit der Veröffentlichung seines Namens einverstanden.
7.5. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz bei Porsche erhalten Sie hier.
8. Haftung
8.1. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen technischer Anlagen und des Services, unrichtiger Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspiel entstanden sind.
8.2. Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass keine Inhalte übersendet werden, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
8.3. Der Teilnehmer stellt das Porsche Zentrum Allgäu, sowie die Seitz-Gruppe von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der Teilnehmer verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
8.4. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
8.5. Von den zuvor genannten Haftungsbeschränkungen ausgenommen sind Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt durch die Haftungsbeschränkungen ebenfalls unberührt.
8.6. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsort, unterstützt oder organisiert. Bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel stellen alle Teilnehmer Facebook von jeglichen Ansprüchen und jeglicher Haftung frei. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist alleine der Veranstalter.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bedingungen teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Statt der unwirksamen Bedingung gilt insoweit die gesetzlichen Bestimmungen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer Regelungslücke der Teilnahmebedingungen.